Von Richard Meusers
Beim Microblogging-Dienst Twitter setzen die Macher verstärkt auf Sicherheit und haben sich um eine besonders gefährliche Gefahrenquelle gekümmert. Gerade hinter den geposteten Links kann sich allerlei Unrat verbergen. Denn die üblicherweise ellenlangen Web-Adressen ersetzen Abkürzungsdienste wie bit.ly oder is.gd aus Platzgründen durch Kurz-Urls. So aber kann niemand mehr erkennen, ob er beim Anklicken nicht auf einer Spamseite landet, sich einen üblen Trojaner fängt oder durch eine Phishing-Attacke persönliche Daten preisgibt.
Um genau das zu verhindern, werden ab sofort Links in Direktnachrichten und Benachrichtigungs-Mails vor der Weitergabe auf ihre Unbedenklichkeit hin überprüft. Was auf Gaunerseiten führt, wird also weggefiltert. Wie genau diese Technik funktioniert, verrät Twitter zwar nicht, der Service soll verborgen unter der Motorhaube laufen. Eine erfolgte Filteraktion bekommt der Nutzer immerhin dadurch mit, dass solche Links in mit dem hauseigenen Abkürzungsdienst twt.tl auf Twitter-Maß gestutzt werden.
Diese Sicherheitsmaßnahme kommt zur rechten Zeit, denn gerade in den letzten Wochen und Monaten wurden verstärkt Cyberattacken auf Twitter-Nutzer gemeldet. Selbst der britische Außenminister Milliband und andere Politiker waren zuletzt Opfer einer Phishing-Attacke geworden.
EU-Parlament will Acta-Einsicht, EU-Kommission kneift
Seit den neu hinzugewachsenen Kompetenzen ist das Selbstbewusstsein des EU-Parlaments kräftig gewachsen. Das bekommt zur Zeit die EU-Kommission zu spüren, allen voran Handelskommissar Karel de Gucht. Der musste sich gestern Abend vor den Parlamentariern für die Geheimniskrämerei bei den Acta-Verhandlungen rechtfertigen. Das geplante Abkommen zur internationalen Bekämpfung von Internetpiraterie wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorangetrieben, auch die parlamentarische Kontrolle bleibt außen vor.
Das müsse so sein, dazu verpflichte die Stillschweige-Klausel, die von den beteiligten Regierungen abgenickt sei, so de Gucht. Woraufhin der Kommissar von erzürnten EU-Parlamentariern gegrillt wurde, die endlich zu wissen verlangten, was genau in den seit zwei Jahren verhandelten Abkommensentwürfen enthalten sei. Die neuen Rechte aus dem Lissaboner Vertrag und das Gebot der Transparenz verlangten eine entsprechende Offenlegung. Ansonsten könne das Parlament nicht im Interesse der Bürger handeln, so der Grüne Carl Schlyter. Immerhin eine konkrete Aussage ließ sich der Kommissar entlocken.
Auf die Frage, ob die EU-Kommission die Three-Strikes-Regel, mit der ertappten Raubkopierern der Internetzugang abgeklemmt werden soll, in das Abkommen einfügen wolle, erklärte de Gucht, das sei nicht der Fall. Die Einführung solcher Maßnahmen solle im Entscheidungsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten verbleiben, die sollten die hierzu erforderliche Flexibilität erhalten. Am Mittwoch verabschiedete das Parlament dann noch die entsprechende Resolution, in der ein Ende der Geheimniskrämerei gefordert wird.
Deutsche Verlage wollen gegen Apple-Zensur klagen
Das Apple-Universum wächst und wächst und schottet sich recht umfassend vom Rest der Welt ab. Und das könnte auf Dauer zu Lasten freier Informationsströme und der freien Meinungsäußerung gehen. Das jedenfalls ist die Argumentation, die dem Plan deutscher Verleger zugrundeliegt, den Unterhaltungselektroniker aus Cupertino zu verklagen. Dabei geht es nicht um Pornografie. Was aber, wenn der prüden App-Zensur sogar ein wenig freie Haut als Begleitprogramm zum Nachrichtenstrom nicht passt? So geschehen, als im November die App des "Stern" wegen Erotik-Inhalten aus dem Store flog.
Diese Zensur gehe an die Substanz der Pressefreiheit, so der Verlegerverband VDZ. Wer wisse schon, wo Apple im Einzelfall die Grenze ziehe. Heute geht es um unliebsame Schmuddelbildchen "und morgen sind es wichtige gesellschaftliche und politische Themen, die den Verantwortlichen von Apple missfallen. Das ist Zensur und davor müssen wir uns schützen", sagte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner im Interview mit SPIEGEL ONLINE. "Gegen Willkür und die Ausnutzung von Marktmacht helfen irgendwann nur Gerichte." Der VDZ hat nun die International Federation of the Periodical Press (FIPP) gebeten, sich ihrem Ansinnen anzuschließen und juristisch gegen Apples " No Nipples"-Politik vorzugehen.
Erster Tag im Verfahren Pink Floyd vs. EMI
Pink Floyd mag das Internet nicht. Zumindest dann nicht, wenn es um den Verkauf der eigenen Musik geht. Die Macher von "Dark Side of the Moon" und "The Wall" möchten auch weiterhin, dass ihr Plattenlabel EMI nur komplette Alben verkauft, nicht aber Einzeltitel. Zu dumm nur, dass gerade der Verkauf von Einzeltiteln der umsatz- und gewinnträchtigste Weg ist, Musik unters Online-Volk zu bringen. Das ficht die Rockband nicht an, sie beharrt auf alten Vereinbarungen, die derlei nicht zuließen, so ihr Anwalt Robert Howe. Um ihren Standpunkt durchzusetzen, schreckten die Musiker nicht einmal vor einer Klage zurück und zitierten ihren Partner im vergangenen April vor den Kadi.
Ein britischer High Court muss sich nun mit dem Klein-klein der Lizenzvereinbarungen auseinandersetzen. Gestern war erster Verhandlungstag. Die EMI vertrat dabei die Auffassung, die von der Gegenseite vorgebrachte Vertragsklausel gelte nur für den Verkauf von "physischen" Alben, nicht aber für online erworbene und heruntergeladene. "Als 1999 verhandelt wurde, war von iTunes noch überhaupt nicht die Rede", so EMI-Anwältin Elizabeth Jones.
Weiter Ärger um Ubisoft-Kopierschutz
Der Ärger um den neu eingeführten Online-Kopierschutz für Ubisoft-Spiele hält an. Die hauseigenen Server sind nach wie vor das Opfer gezielter Angriffe und gehen immer wieder in die Knie. Was bedeutet, dass Spieler von "Assassin's Creed 2" oder "Silent Hunter 5" sich nicht, wie seit neuestem erforderlich, online anmelden können. Man sei aber bereits an der Arbeit, die Probleme zu beheben, so Ubisoft via Twitter. Die DRM-Politik von Ubisoft sieht vor, dass Spieler eine ständige Onlineverbindung zu den Firmenservern unterhalten müssen. Die Lage ist bizarr. Ehrliche Kunden, die ihre Spiele ordentlich bezahlt haben, können nicht spielen. Besitzer von Piratenversionen mit geknacktem Kopierschutz schon - allerdings, Ubisoft zufolge, nur kurz: "Es stimmt, dass im Netz sowohl 'Assassin's Creed II' als auch 'Silent Hunter 5' auf einschlägigen Webseiten als sogenannte 'Piraterie-Versionen' vorliegen. Obwohl sich diese Versionen starten lassen, sind sie jedoch nach kurzer Dauer unspielbar."
Und das auch noch:
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